§ 1 Allgemeines
1. Veranstalter der Laufsportveranstaltung ist die Gemeinde Gornau, Rathausplatz 5, 09405 Gornau, Tel.: 03725/370016, Fax: 03725/84556, E-Mail: info@gornau.de.

2. Die Teilnahme erfolgt allein auf Grundlage der nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Diese Teilnahmebedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter. Sie werden Bestandteil der Teilnahme. Erklärungen des Teilnehmers zu der Veranstaltung sind allein an den Veranstalter zu Ziffer 1 in schriftlicher Form einzureichen.

3. Teilnahmeberechtigt ist nur, wer die in der Ausschreibung vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt. Eine Teilnahme ist nur ohne andere Sportgeräte oder technische Hilfsmittel möglich. Doping ist nicht erlaubt.

4. Der Veranstalter hat die Organisationshoheit. Jeder Teilnehmer hat den Weisungen des Veranstalters und seiner beauftragten Leute Folge zu leisten.

5. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen. Der Veranstalter versucht in diesem Falle jeden Teilnehmer rechtzeitig zu informieren. Der registrierte Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startbetrages, wenn der Veranstalter die Absage nicht zu vertreten hat. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist bei Absage der Veranstaltung immer ausgeschlossen.

6. Die Teilnahme von minderjährigen Personen ist nur mit Genehmigung der Vertretungsberechtigten gestattet. Der Anmeldende versichert, dass die Genehmigung der/des Vertretungsberechtigten vorliegt. Der Veranstalter behält sich vor, eine Nachprüfung durchzuführen.

7. Der Veranstalter schließt für die Veranstaltung keine gesonderte Versicherung ab. Der Teilnehmer ist gehalten, sich selbst zu versichern.

§ 2 Anmeldung, Registrierung, Datenerfassung, Abmeldung, Gebühr
Als anerkannter Teilnehmer gilt nur, wer sich unter Beachtung der Teilnahmebedingungen ordnungsgemäß angemeldet hat, die Startgebühr bezahlt hat, registriert wurde und eine Bestätigung über die Registrierung erhalten hat. Die Zahlung der Gebühr ist sofort nach Anmeldung fällig.

1. Die Teilnahme an der Laufsportveranstaltung ist nur mit Anmeldung möglich. Die Anmeldung ist für den Veranstalter nicht verbindlich. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Personen oder Personengruppen zur Anmeldung nicht zuzulassen und nicht zu registrieren. Die Anmeldung erfolgt in der vom Veranstalter vorgeschriebenen Weise, welche gesondert bekannt gegeben wird. Der Veranstalter nimmt auf Grund der Anmeldung die Registrierung vor. Die Registrierung wird mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter abgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung vor abgeschlossener Registrierung.

2. Durch den Veranstalter werden folgende Daten des Teilnehmers / der Teilnehmerin erhoben: Name und Vorname, E-Mail-Adresse, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Platzierung, Streckenlänge, Wettkampfzeit, gegebenenfalls Firmen- oder Vereinsname.

3. Die erreichten Wettkampfergebnisse (Teilnehmer, Gesamtplatzierung pro Streckenvariante, Streckenlänge, Wettkampfzeit, Altersklasse) werden in die Ergebnisliste aufgenommen und veröffentlicht. Der Teilnehmer hat das Recht, dass mit seinen Daten sorgfältig umgegangen wird.

4. Der Teilnehmer erteilt die Zustimmung zur Verarbeitung der Daten gemäß Ziff. 2 und 3. Wird die erteilte Zustimmung widerrufen, so stellt dies eine Kündigung der Teilnahme dar. Der Teilnehmer wird von der Teilnahme an der Veranstaltung in der Folge ausgeschlossen.

5. Die Abmeldung ist jederzeit vor der Veranstaltung durch schriftliche Mitteilung an den Veranstalter möglich. Der Veranstalter versucht die Erfassung und Veröffentlichung der Daten in diesem Fall zu beenden, soweit dies möglich ist. Der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung der Gebühr für die Anmeldung bleibt davon unberührt, eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

6. Die Höhe der Organisationsgebühr ergibt sich aus der Ausschreibung. Die Organisationsgebühr ist mit Anmeldung fällig. Der Teilnehmer hat mit der Organisationsgebühr lediglich Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung, es sei denn, die Veranstaltung wird abgesagt oder der Teilnehmer wird ausgeschlossen. Weitere Leistungen beinhaltet die Organisationsgebühr nicht.

7. Der Veranstalter versucht einen Streckenplan vorab bekannt zu geben. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Wird ein Streckenplan bekannt gegeben, so kann der Teilnehmer die Strecke vorab besichtigen.

§ 3 Startantritt, Wertung
Die Teilnahme ist personengebunden und nicht übertragbar.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die allein dem Risikobereich des Teilnehmers entstehen.

Es wird dem Teilnehmer empfohlen, seinen Gesundheitszustand vor Teilnahme zu prüfen.

Die Anmeldung am Start erfolgt unter Vorlage der Registrierung. Der Veranstalter kann verlangen, dass vor Übergabe der Startnummer ein gültiger Lichtbildausweis vorgelegt wird.

Die Wertung erfolgt auf Grundlage der erreichten Zeit zu der abgelegten Strecke.

Sollten mehrere Teilnehmer/Teilnehmerinnen über ein identisches Verhältnis aus den der jeweiligen Einzelwertung zu Grunde liegenden Faktoren (z. B. Zeit, Platzierung und Streckenlänge) verfügen, entscheidet das Losverfahren.

Durchführung der Veranstaltung

Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung teilweise im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt wird. Es besteht kein Anspruch auf gesperrte Straßen oder Strecken. Die gesetzlichen Bedingungen, insbesondere die Straßenverkehrsordnung sind einzuhalten, ein Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern besteht nicht.

Die Strecke ist nicht präpariert. Es finden keine besonderen Maßnahmen statt, um die Strecke für die Laufveranstaltung vorzubereiten.

Der Veranstalter versucht die Strecke angemessen auszuschildern. Ein Anspruch auf ordnungsgemäße und vollständige Ausschilderung besteht nicht.

§ 4 Haftung
1. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Es gilt allerdings folgende Ausnahme: Bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter ist die Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Bei normaler und leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung des Veranstalters ist in diesem Fall auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist außerhalb der Grenzen der vorstehenden Ziffern – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für abhanden gekommene Gepäck- und Bekleidungsstücke, sowie gesundheitliche Risiken des Teilnehmers / der Teilnehmerin im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufsportveranstaltung; es obliegt dem Teilnehmer / der Teilnehmerin, seinen / ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.

4. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer / der Teilnehmerin. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr zur Anmeldung besteht zudem ebenfalls nicht.

§ 5 Ausschluss von der Veranstaltung/Ausschluss von der Wertung
1. Der Veranstalter kann Teilnehmer / Teilnehmerinnen von der Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, insbesondere wenn sie versuchen, auf andere als in diesen Teilnahmebedingungen beschriebene Weise am Wettbewerb teilzunehmen oder versuchen, den Wettbewerb zu stören oder Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs missachten oder unsportliches Verhalten zeigen. Der Teilnehmer kann ebenfalls ausgeschlossen werden, soweit er Anweisungen des Veranstalters oder der von ihm Beauftragten nicht beachtet. Der Ausschluss von der Veranstaltung ist ebenso zulässig, wenn die vom Veranstalter festgelegten oder festzulegenden Sicherheitsbestimmungen missachtet werden, der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet ist oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet wird.

2. Der Ausschluss von der Veranstaltung kann vom Veranstalter oder einem von ihm Beauftragten mündlich oder in schriftlicher Form erklärt werden. Der Ausschluss ist rechtlich bindend, eine rechtliche Überprüfung und der Rechtsweg sind ausgeschlossen.



3. Unter den Bedingungen zu Ziffer 1 erfolgt auch der Ausschluss von der Wertung.

§ 6 Datenerhebung und –verwertung
1. Die dem Veranstalter übermittelten personenbezogenen Teilnehmerdaten / Teilnehmerinnendaten gem. § 2 werden vom Veranstalter gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Laufsportveranstaltung verarbeitet bzw. veröffentlicht (Teilnehmerliste, Ergebnisliste). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer / die Teilnehmerin in eine Verarbeitung und Veröffentlichung der Daten zu diesem Zweck ein.

2. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufsportveranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers / der Teilnehmerin in Rundfunk, Fernsehen, Internet, soziale Medien, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verarbeitet, insbesondere verbreitet und veröffentlicht werden. Der Teilnehmer willigt in die Verbreitung und Veröffentlichung ein. Die Verbreitung und Veröffentlichung erfolgt insbesondere zum Zwecke der Darstellung der konkreten Veranstaltung sowie zum Zwecke der Bewerbung der Veranstaltung für die Zukunft.

3. Der Veranstalter ist berechtigt Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, ggf. Verein oder Unternehmen, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers / der Teilnehmerin zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft sowie im Internet) der Laufsportveranstaltung abzudrucken bzw. zu veröffentlichen.

4. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann jederzeit seine erteilte Zustimmung bezüglich der Speicherung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten für die Laufsportveranstaltung widerrufen oder die Berichtigung bzw. Löschung der gespeicherten Daten verlangen. In diesem Falle endet auch die Teilnahme an der Laufsportveranstaltung und es besteht kein Teilnahmeanspruch, sowie kein Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr. Der Widerruf, die Berichtigung oder Löschung ist über die angegebene E-Mail-Adresse des Teilnehmers / der Teilnehmerin zu richten an info@gornau.de.

5. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist berechtigt, jederzeit die zu seiner / ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten unentgeltlich beim Veranstalter einzusehen. Diese Auskunft wird schriftlich erteilt. Das Auskunftsersuchen ist über die angegebene E-Mail-Adresse des Teilnehmers / der Teilnehmerin zu richten an info@gornau.de.

§ 7 Persönliche Teilnahme
1. Der Startplatz ist nicht übertragbar. Startplätze dürfen nicht getauscht oder überschrieben werden.

2. Jeder gemeldete Teilnehmer / jede gemeldete Teilnehmerin darf seinen / ihren Startplatz nur persönlich antreten und damit an der Laufsportveranstaltung teilnehmen.

3. Die Gebühr für die Anmeldung wird vom Veranstalter auch bei Nichtantritt des Teilnehmers / der Teilnehmerin oder bei einem Ausfall der Veranstaltung (siehe § 4 Nr. 4) nicht rückerstattet.

§ 8 Schlussbemerkung
Alle Preisträger verpflichten sich, dem Veranstalter und den Hauptsponsoren für kommunikative Maßnahmen im Zusammenhang mit ihrem Gewinn zur Verfügung zu stehen. Alle zur Teilnahme an der Laufsportveranstaltung erhobenen Daten werden im Rahmen der Datenschutzerklärung gespeichert und verwendet.

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